Der Trend zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) bleibt ungebrochen. Binnen Jahresfrist durchbrach die Zahl der Zentren die 1.000 er Grenze. Speziell in den neuen Bundesländern und Berlin sind bereits über 40% der MVZ-Träger Krankenhäuser und nehmen damit verstärkt an der ambulanten Versorgung teil. Dabei ist das MVZ über den Aufkauf von Arztsitzen durch die Krankenhäuser und Anstellung von Ärzten die ambulante Leistungen erbringen, nur eine Möglichkeit eine zunehmende Verzahnung ambulant und stationär zu erreichen.
Facharztzentren an oder in der Nähe von Krankenhäusern mit enger Kooperation zwischen freiberuflich niedergelassen Ärzten sowie den Hospitälern durch gemeinsame elektronische Patientenakten, Nutzung von Großgeräten und OP-Kapazitäten eröffnen oftmals ebenso vielfältige Möglichkeiten der Kooperation zwischen ambulant und stationär. So kann zum Beispiel nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ein Arzt jetzt vormittags in der Klinik als Angestellter halbtags arbeiten und nachmittags auf halber Zulassung seine Patienten nach der Krankenhausentlassung fachärztlich freiberuflich ambulant weiterbehandeln.
Die Einführung der DRG’s als Abrechnungssystem nach Fallwerten steigerte den Anreiz bei den Krankenhäusern wirtschaftlicher zu arbeiten, die Patienten zeitnah zu entlassen und führte im Ergebnis zu einer kontinuierlich sinkenden Verweildauer. Im Ergebnis lässt sich die Verkürzung der Verweildauer nur steigern bei einer stärkeren Verzahnung mit dem in der pre- und poststationären Versorgung behandelnden ambulanten Arzt oder der Rehabilitationseinrichtung.
Zunehmend auf der Suche nach innovativeren Konzepten in Kooperation mit dem medizinischen Bereich sind auch die Pflegeeinrichtungen. Im Wettbewerb um die Belegung der Heime mit in der Regel hochbetagten und pflegebedürftige Senioren ist eine qualitativ hohe und heimnahe fachärztliche medizinische Versorgung ein signifikanter Konkurrenzvorteil. Die Vernetzung mit dem Krankenhaus, Gesundheitszentren bzw. medizinischen Versorgungszentren ist hierbei zunehmend bei neuen Einrichtungen gefragt. Vereinzelt gründen hierzu auch Pflegeheime als zugelassene Leistungserbringer nach SGB V schon medizinische Versorgungszentren. Dabei suchen auch die Krankenhäuser verstärkt die Nähe zu den Pflegeheimen, um eine zeitnahe Entlassung aus dem Krankenhaus bei bestmöglicher medizinischer Versorgung zu gewährleisten.
Diese sich abzeichnende Entwicklung hat die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) als Marktführer bei der Finanzierung von Heilberuflern im ambulanten Bereich frühzeitig zum Anlass genommen und sich insbesondere auch für Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen als Finanzierungspartner geöffnet. Insbesondere für diese neuen Versorgungsformen ist auch eine Einbeziehung öffentlicher Finanzierungsinstitute wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau und den Landesförderinstituten mit zinssubventionierten Darlehen naheliegend.
Der Gesundheitsmarkt bleibt nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts ein hochinteressanter Wachstumsmarkt. Allerdings wird sich unter den Leistungsanbietern im Gesundheitsmarkt der Wettbewerbsdruck nach der Einführung des Gesundheitsfonds nochmals erhöhen und zu entsprechenden strukturellen Änderungen führen, da die über 200 Krankenkassen einem enormen Konkurrenz druck im Wettbewerb um Mitglieder durch Budgetdisziplin bei effizienten Leistungsangebot ausgesetzt sein werden. In vielen Fällen werden sich entsprechende Synergien nur bei intersektoraler Kooperation zwischen den Beteiligten in der Behandlungskette für die Krankenkassen heben lassen. Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung in Verbindung mit dem unternehmensindividuellen Rating für Einrichtungen im Gesundheitsbereich werden daher Banken einen immer stärkeren Fokus auf Aspekte der Kooperation richten, um eine Einschätzung der zu künftigen Kapitaldienstfähigkeit zu gewinnen.