Entscheidungsfreiheit – Für Kassen und Leistungserbringer ist mehr Freiheit notwendig

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Entscheidungsfreiheit - Für Kassen und Leistungserbringer ist mehr Freiheit notwendig

Die wesentlichen Säulen der Gesetzlichen Krankenversicherung – Solidarität, Sachleistung, und Selbstverwaltung – sichern seit vielen Jahrzehnten erfolgreich den hohen Standard der deutschen Gesundheitsversorgung. Sie bewähren sich gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten, da die GKV einen wesentlichen gesellschaftlichen und ökonomischen Stabilitätsfaktor darstellt. Ziel der Gesundheitspolitik in der nächsten Legislaturperiode muss es sein, das Gesundheitssystem in Deutschland auf Basis dieser Prinzipien weiterzuentwickeln.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens in Deutschland sind seit der letzten Bundestagswahl in vielen Bereichen verändert worden.

Für Versicherte, Patienten, Pflegebedürftige, Krankenkassen und Leistungserbringer haben Reformen wie das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz oder die GKV-Organisationsreform (GKV-OrgWG) zahlreiche Neuerungen gebracht.

Die AOK hat insbesondere die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) ausdrücklich begrüßt. Die Fehlanreize des bisher geltenden RSA wurden im Wesentlichen beseitigt und die Mittelverteilung wurde deutlich genauer den tatsächlichen Versorgungsbedarfen angenähert.

Die neuen Rahmenbedingungen fördern den Wettbewerb der Krankenkassen um eine effiziente Versorgung chronisch Kranker. Dem Problem, dass diejenigen Krankenkassen wirtschaftlich erfolgreich sein konnten, die sich auf die Selektion von jungen und gesunden Versicherten konzentrierten, wurde entgegengewirkt. Das Ergebnis dieses neuen Wettbewerbs wird eine bedarfsgerechtere Gesundheitsversorgung sein.

Aber nicht alle Reformansätze haben unsere Zustimmung. Insbesondere stellen wir mit Sorge fest, dass der staatliche Einfluss auf die Finanzierung und das Leistungsversprechen der GKV erweitert und die Handlungsspielräume der Selbstverwaltung, der Krankenkassen und ihrer Vertragspartner reduziert wurden. Steuerung und Ergebnisverantwortung fallen immer mehr auseinander. Das muss sich ändern.

Die ordnungspolitische Vorstellung der AOK ist: Der Staat setzt die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb auf dem GKV Markt. Innerhalb dieses Rahmens müssen dann die Krankenkassen und die Leistungserbringer frei entscheiden können, wie und zu welchen Bedingungen sie die Gesundheitsversorgung sicherstellen und gestalten. Das beste Preis-Leistungsverhältnis und die beste Allokation werden nur dann erzielt, wenn mehr Eigenverantwortung der Krankenkassen und Leistungserbringer besteht.

Abhängig von den konkreten Marktgegebenheiten und dem regionalen Versorgungsbedarf der Versicherten in dem jeweiligen regionalen Versorgungsbereich sollten die Vertragspartner selbstverantwortlich entscheiden können, welches Vertragskonstrukt am besten geeignet ist, um die medizinisch notwendige, zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung zu organisieren.

Das können selektivvertragliche Konstrukte nur einzelner Krankenkassen und Leistungserbringer sein, das können aber auch kollektivvertragliche Abschlüsse sein.

Entscheidend ist die Vielfalt der möglichen Akteure und die Freiheit des Handelns bei der Ausgestaltung des konkreten Versorgungsbedarfs an Stelle bundesweiter Vorgaben und Normierungen, die zwangsläufig zu neuen Fehlallokationen und damit zu Unwirtschaftlichkeiten führen.