Krankenhausversorgung in Zeiten des demografischen Wandels – Konzepte für Brandenburg

Kaum ein anderes Bundesland stellt der demografische Wandel vor größere Herausforderungen als Brandenburg. Die besondere Situation des Landes wirft im Zusammenspiel mit dem konzentrierten Versorgungsangebot im regionalen Zentrum Berlin besondere Fragen zur Zukunft der Krankenhauslandschaft auf: Welche Konzepte werden hier als Antwort politisch diskutiert und gegebenenfalls mit dem Land Berlin abgesprochen?

Brandenburg wird älter. Brandenburg schrumpft an den Rändern. Das Land wird im Jahr 2020 gegenüber 2001 fast 200.000 Einwohner weniger haben.

Durch Geburtendefizit und steigende Lebenserwartung steigt das Durchschnittsalter von Jahr zu Jahr. Diese Entwicklung muss die Krankenhausplanung nachvollziehen. Wichtig ist es, Planung und Entscheidungen möglichst im Dialog mit den unterschiedlichen Partnern vorzubereiten. Ziel der Landespolitik muss es sein, ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Angebot der Krankenhausversorgung in allen Regionen des Landes mit ihren unterschiedlichen Strukturen aufrechtzuerhalten. Die Krankenhäuser müssen der Anker der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum bleiben. Angesichts zunehmenden Ärztemangels werden sie auch künftig eine stärkere Rolle bei der ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung spielen. Dafür ist es wichtig, Strukturentscheidungen zu treffen. Für Brandenburg heißt das, dass die 50 Plan-Krankenhäuser mit 62 Standorten gesichert sind. Die Binnenstruktur und Organisation muss jedoch flexibel den sich ändernden Bedürfnissen angepasst werden. Grundversorgung, Regelversorgung und Schwerpunktversorgung müssen sich systematisch untereinander ergänzen.

Konkret heißt das beispielsweise, dass Abteilungen für Geburtshilfe wegen des Geburtenrückgangs geschlossen werden müssen, da für die Qualitätssicherung und damit die Sicherheit von Mutter und Kind eine Mindestzahl an Geburten notwendig ist.

Ausbaubedarf besteht hingegen für die Geriatrie und die tagesklinische und ambulante Versorgung.

Im berlinfernen Raum müssen andere Entscheidungen getroffen werden als im engeren Verflechtungsraum, angefangen bei der Anzahl der Klinikbetten bis hin zu fachlichen Schwerpunkten. Einerseits muss sich insbesondere im äußeren Verpflechtungsraum die Krankenhausplanung an den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen orientieren, andererseits müssen auch für die Versorgung junger Patienten adäquate Strukturen geschaffen werden. Da stellt sich die Frage nach der Organisation – muss für spezielle Patientengruppen noch stärker zentralisiert werden, oder gelingt es durch belegärztliche oder klinikübergreifende ärztliche Versorgung, die Betreuung sicher zu stellen?

Es ist auch nicht sinnvoll, die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung aufrecht zu erhalten. Modelle der IV gehen bereits einen Schritt in diese Richtung. Insofern muss Krankenhausplanung auch den Aspekt der ärztlichen Ankerfunktion berücksichtigen. Damit wird dem Grundgedanken gleicher Gesundheitschancen für alle Rechnung getragen. Auch in Zeiten des demographischen Wandels soll letztlich nicht die finanzielle Optimierung sondern die Verbesserung und der Erhalt der Gesundheit der Bevölkerung in allen Landesteilen im Vordergrund stehen.