Krankenhausversorgung in Zeiten des demografischen Wandels II – Konzepte für Brandenburg

Kaum ein anderes Bundesland stellt der demografische Wandel vor größere Herausforderungen als Brandenburg. Die besondere Situation des Landes wirft im Zusammenspiel mit dem konzentrierten Versorgungsangebot im regionalen Zentrum Berlin besondere Fragen zur Zukunft der Krankenhauslandschaft auf: Welche Konzepte werden hier als Antwort politisch diskutiert und gegebenenfalls mit dem Land Berlin abgesprochen? Nach der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD lassen wir auch, für die Oppositionsfraktion, Birgit Wöllert »Die Linke« zu Wort kommen.

Brandenburgs ländliche Regionen werden in den nächsten Jahren weiter an Bevölkerung verlieren, während der »Speckgürtel« wächst. Für die Gesundheitsversorgung und die Gesundheitspolitik ist das eine besondere Herausforderung.

§ 1 des Landeskrankenhausgesetzes verlangt eine patienten- und bedarfsgerechte, regional ausgeglichene Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, sparsam und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern. Es spricht viel dafür, dass ihre regionale Verteilung auch bei weiter schwindender Bevölkerungszahl erhalten werden muss und nicht weiter ausgedünnt werden kann. Mit aktuell 50 Krankenhäusern an 61 Standorten stößt insbesondere die Erreichbarkeit an Grenzen. Hierbei geht es nicht allein um wohnortnahe Krankenhäuser und die Mobilität von Bürgern und Patienten. Erreichbarkeit ist auch für die Aufrechterhaltung der Notfallversorgung ein wichtiger Maßstab.

Wachsende Probleme bei der ambulanten Versorgung in ländlichen Regionen haben den Bund inzwischen zu Änderungen des Sozialgesetzbuches V bewogen. Dazu gehört die teilweise Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung. Diese Möglichkeiten sollten erweitert und die Sektoren damit grundsätzlich durchlässiger gemacht werden – nicht nur »aus der Not heraus«.

Die demografische Entwicklung verlangt auch im Hinblick auf die Struktur der Krankenhausversorgung neue Überlegungen.

Weniger erfreulich ist dabei der Aspekt, dass wegen zu geringer Geburtenzahlen Leistungen der Geburtshilfe zurückgehen werden. Zumindest relativ wächst demgegenüber der Bedarf an geriatrischer Versorgung. Bei den erforderlichen Anpassungen ist allerdings Augenmaß nötig. Hohe Fallzahlen allein, z.B. die Anzahl von Geburten, sind keine Garantie für hohe Qualität. Wegen der regionalen Versorgung darf es keinen Mechanismus geben, der eine Geburtshilfeabteilung schließt, wenn eine bestimmte Fallzahl nicht erreicht wird.

Alles in allem ist mit der aktuellen Krankenhausplanung in Brandenburg gelungen, in der Abwägung zwischen Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser und regionaler Ausgewogenheit der Versorgung ein tragbares Ergebnis hinzubekommen. Dies spricht allerdings auch dafür, die Verantwortung für die Krankenhausplanung bei den Ländern zu belassen und nicht zu den Krankenkassen zu verlagern.