Kommunen in Verantwortung? – Zukunft der kommunalen Krankenhausfinanzierung

Berlin blickt auf eine lange Tradition kommunaler Krankenhäuser zurück. Im 19. Jahrhundert entstanden der heutige Charité Campus Rudolf Virchow und das Vivantes-Klinikum am Friedrichshain als moderne und richtungweisende Krankenhäuser. Zugleich wurde Berlin zu einem Zentrum medizinischer Forschung, wo nicht nur Robert Koch, Rudolf Virchow und Ferdinand Sauerbruch wirkten. Bereits damals galten medizinische Forschung und Patientenversorgung als untrennbar verbunden. An diese Erfahrungen und Erfolge wurde in der zweiten Hälfte des 20 Jahrhunderts angeknüpft. Die medizinische Versorgung blieb eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge in der Millionenstadt Berlin. Städtische Krankenhäuser in der Verwaltung der Bezirke, Universitätskliniken, freigemeinnützige Träger und Private teilen sich seitdem den Markt.

Im November 2000 hat das Land Berlin die städtischen Krankenhäuser in einem Unternehmen zusammengefasst: Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH mit ihren 9 Krankenhäusern, um gerechnet 10.000 Vollzeitbeschäftigten und einem Jahresumsatz von 727,2 Mio. Euro hat einen Marktanteil von etwa 30%. Die Krankenhauslandschaft insgesamt ist in Berlin zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor geworden. Nicht zuletzt des halb hatte sich der private Klinikkonzern Helios bereits 2004 entschieden, seinen Hauptsitz nach Berlin zu verlegen. In der Rangliste der klinischen Forschung steht Berlin weltweit auf Platz fünf, in Europa auf Platz drei und in Deutschland an der Spitze. Berlin ist auf dem Weg, die Zukunftsvision der »Gesundheitsstadt« zu realisieren.

Um die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in Berlin auf hohem Niveau zu gewährleisten, wurden und werden Investitionen von der öffentlichen Hand bezuschusst. Im Rahmen der bestehenden Investitionsplanung wird Berlin in den Jahren 2008 bis 2011 im Durchschnitt jährlich 95 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Hinzu kommen in 2008 und 2009 noch einmal 40 Mio. Euro für dringend erforderliche Investitionsmaßnahmen. Berlin steht zu seinen Verpflichtungen, die sich aus dem Grundsatz der dualen Finanzierung, verankert im Krankenhausgesetz, ergeben.

Unbestritten ist aber, dass der bestehende Investitionsstau, der von der Berliner Krankenhausgesellschaft bei den Plankrankenhäusern der Stadt auf mehr als 800 Mio. Euro beziffert wurde, nicht allein aus öffentlichen Mitteln beseitigt werden kann. Die Krankenhausunternehmen müssen erkennen, dass sie sich noch stärker als bisher am Markt orientieren müssen, denn nur dann wird es ihnen gelingen, die notwendigen Investitionen in wachsendem Maße aus eigenen Erträgen zu finanzieren.

Die vom Bundesrat in seiner Entschließung vom 19. September 2008 bevorzugte Neuregelung der Krankenhausfinanzierung, deren Kern die Möglichkeit einer leistungsbezogenen Pauschalierung der Investitionsförderung sein soll, trägt diesem Gedanken der Stärkung des Wettbewerbs Rechnung. Mit der beabsichtigten Fortführung der Investitionsfinanzierung auf Basis der Pauschalierung wird ein verlässliches Fundament weiterentwickelt, auf dem die Krankenhausunternehmen in Eigenverantwortung aufbauen und ihre Stärken entfalten können. Die in diesem Zusammenhang vorgeschlagene Einzelinvestitionsförderung sollte zwar grundsätzlich möglich sein, sie darf dann aber nur zur Sicherung der Versorgungssicherheit in begründeten Ausnahmen eingesetzt werden. Sie darf keinesfalls dazu führen, dass unwirtschaftliche Standorte, die im Wettbewerb nicht bestehen können, erhalten werden.

Berlin muss sich von einem kiezbezogenen Denken lösen und die Stadt und ihre Infrastruktur als Ganzes begreifen. Dies kann im Einzelfall zwar zu einem Wegfall der wohnortnahen Versorgung führen, doch Berlin ist eine Metropole mit bester Verkehrsinfrastruktur. Und die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel werden auf diese Weise effizienter genutzt, um die qualitative Entwicklung des einzelnen Standortes zu fördern. Dies dient am Ende dem Patienten und führt zudem zu einer höheren Wirtschaftlichkeit für das Krankenhausunternehmen.